Das Arbeitsrecht besagt unter anderem, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden müssen. Doch nicht alle Mitarbeiter erhalten vergleichbare Leistungen. Ist ein Mitarbeiter z.B. oft und lange krank, arbeitet er nicht so viel wie ein gesunder Kollege. Bei besonders langer Krankheit endet die Zahlung des Gehalts am 43. Tag. Jetzt steht kein Entgelt mehr zur Verfügung, das umgewandelt werden könnte. Wie verhalten Sie sich als Arbeitgeber in diesem Fall rechtssicher?
Diese und andere Fragen lassen sich in einer Versorgungsordnung für die betriebliche Altersvorsorge verbindlich regeln. Arbeitgeber bewältigen mit ihr die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen der BAV viel leichter. Zudem ist die professionell erstellte Versorgungsordnung eine rechtssichere Grundlage übernimmt das für Sie.